Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der spt- education GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Schulz, Hauptstraße 457, 53639 Königswinter, Tel.: +49 (0) 2223 – 2788 – 0, Fax: +49 (0) 2223 – 2788 – 27, E-Mail: info@spt- education.de, Internet: www.spt-education.de (nachfolgend geschlechtsneutral „Veranstalter“) und den Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Teilnehmer“, gemeinsam auch „Parteien“) des Veranstalters.

1.2. Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Teilnehmer Verbraucher ist. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Demgegenüber ist Unternehmer gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3. Die AGB des Veranstalters gelten ausschließlich. Verwendet der Teilnehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Veranstalter dem ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Lerndienstleistungen (nachfolgend „Veranstaltungen“) des Veranstalters, die der Teilnehmer mit dem Veranstalter hinsichtlich der auf der Website des Veranstalters dargestellten Veranstaltungen abschließt.

2.2. Für Verträge über die Lieferung von Wert- und Aktionsgutscheinen gelten diese AGB entsprechend, sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist bzw. zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart wird. Wertgutscheine können über die Website entgeltlich erworben und dort eingelöst werden, sofern sich aus dem Gutschein nichts anderes ergibt. Aktionsgutscheine werden unentgeltlich vom Veranstalter im Rahmen von Werbeaktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer ausgegeben und können von Teilnehmer über die Website ausschließlich im angegebenen Zeitraum eingelöst werden.

2.3. Für Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte des Veranstalters gelten diese AGB entsprechend, sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt bzw. zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart ist. Digitale Inhalte im Sinne dieser AGB sind Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden. Der Veranstalter überlässt dem Teilnehmer die digitalen Inhalte (wie z.B. Software, Video- sowie Audioinhalte, Online-Videokurse, Lehrinhalte, E-Books) in elektronischer Form bzw. als fortlaufende Datenübertragung (nachfolgend „Streaming“) und räumt dem Teilnehmer Nutzungsrechte nach näherer Maßgabe der Ziffer 17 dieser AGB ein.

3. Leistungen des Veranstalters

3.1. Der Veranstalter bietet sowohl Präsenz- als auch Online- Veranstaltungen und die Lieferung von digitalen Inhalten über seine Website an. Der Inhalt der Veranstaltung bzw. der digitalen Inhalte ist aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters zu entnehmen.

3.2. Die Präsenz-Veranstaltungen finden in von dem Veranstalter ausgewählten Räumlichkeiten statt. Der Veranstalter erbringt seine Präsenz-Veranstaltungen ausschließlich im persönlichen Kontakt mit dem Teilnehmer. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Räumlichkeit zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung zu nutzen, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters auf seiner Website nichts anderes ergibt.

3.3. Die vom Veranstalter angebotenen Online-Veranstaltungen finden ausschließlich in elektronischer Form per Online-Video-Konferenz unter Einsatz entsprechender technischer Mittel statt. Hierzu benötigt der Teilnehmer insbesondere ein geeignetes Endgerät und einen Zugang zum Internet sowie eine Anwendungssoftware. Die Systemvoraussetzungen zur Teilnahme an einer Online-Veranstaltung findet der Teilnehmer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters. Für das Vorliegen der technischen Systemvoraussetzungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Eine Haftung des Veranstalters aufgrund des Nichtvorliegens der technischen Systemvoraussetzungen bzw. bei Vorliegen eines Mangels dieser beim Teilnehmer ist ausgeschlossen.

3.4. Die vom Veranstalter angebotenen digitalen Inhalte gem. Ziffer 2.3 werden ausschließlich in elektronischer Form unter Einsatz entsprechender technischer Mittel bereitgestellt. Hierzu benötigt der Teilnehmer insbesondere ein geeignetes Endgerät und einen Zugang zum Internet sowie eine Anwendungssoftware. Die Systemvoraussetzungen zum Abruf der digitalen Inhalte findet der Teilnehmer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters. Für das Vorliegen der technischen Systemvoraussetzungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Eine Haftung des Veranstalters aufgrund des Nichtvorliegens der technischen Systemvoraussetzungen bzw. bei Vorliegen eines Mangels dieser beim Teilnehmer ist ausgeschlossen.

3.5. Der Veranstalter erbringt seine vertragsgemäßen Leistungen mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Der Veranstalter schuldet jedoch keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht die Erreichung eines bestimmten Leistungsziels des Teilnehmers. Dies ist überwiegend vom persönlichen Einsatz und Willen des Teilnehmers abhängig, auf den der Veranstalter keinen Einfluss hat.

3.6. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Der Veranstalter kann seine Leistungen durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal erbringen. Er ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzuschalten. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person für die Leistungserbringung.

4. Teilnahme- und Zulassungsvoraussetzungen

4.1. Die Teilnahme- und Zulassungsvoraussetzung für die vom Teilnehmer ausgewählte Lerndienstleistung ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung zur Lerndienstleistung auf der Website des Veranstalters.

4.2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sämtliche Sicherheitsanweisungen des Veranstaltungsleiters zu befolgen.

4.3. Dem Teilnehmer ist es untersagt, an den Veranstaltungen unter Einfluss von Medikamenten, Alkohol, Suchtmitteln oder sonstigem Drogeneinfluss teilzunehmen.

4.4. Der Teilnehmer sichert mit seiner Buchung zu, über die für den jeweilige Veranstaltung notwendige geistige und körperliche Verfassung zu verfügen. Ferner versichert der Teilnehmer, dass seinerseits keine Einschränkung zur Teilnahme an einer in der Leistungsbeschreibung auf der Website näher beschriebenen Veranstaltung des Veranstalters vorliegt.

4.5. Der Teilnehmer sichert zu, dass seine angegebenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig sind. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Daten stets auf dem aktuellen Stand zu halten und im Falle von Änderungen eine Aktualisierung seiner Daten dem Veranstalter in Schrift- oder Textform (per Brief, per Fax oder E-Mail) mitzuteilen.

5. Vertragsschluss für Lerndienstleistungen und Vertragssprache

5.1. Die Präsentation und Bewerbung der beschriebenen Lerndienstleistungen auf der Website des Veranstalters stellen kein verbindliches Angebot seitens des Veranstalters zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern eine Einladung an den Teilnehmer, die Lerndienstleistungen des Veranstalters verbindlich zu buchen.

5.2. Der Teilnehmer kann ein Angebot durch Ausfüllen des auf der Website des Veranstalters integrierten Online-Buchungsformular abgeben. Die vom Teilnehmer für das Angebot einzutragenden erforderlichen Daten ergeben sich aus der Eingabemaske des Online-Buchungsformulars. Nach Eingabe der Daten im Online-Buchungsformular und durch Klicken des den Buchungsvorgang abschließenden Buttons gibt der Teilnehmer ein rechtsverbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählten Lerndienstleistungen ab. Der Teilnehmer kann seine Eingaben jederzeit vor Absenden seiner rechtsverbindlichen Buchung über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigen.

5.3. Ein Vertrag zwischen den Vertragsparteien kommt erst zustande, wenn der Veranstalter das Vertragsangebot des Teilnehmers innerhalb von fünf (5) Tagen annimmt,

  • indem er dem Teilnehmer eine Annahmeerklärung (z.B. durch Auftrags- bzw. Buchungsbestätigung) in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief, E-Mail oder Fax) übermittelt und maßgeblicher Zeitpunkt der Zugang der Annahmeerklärung beim Teilnehmer ist, oder
  • indem die Zahlungstransaktion durch den vom Teilnehmer in seiner rechtsverbindlichen Buchung ausgewählten Zahlungsdienstleister durchgeführt wird. Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses richtet sich in diesem Fall nach der jeweils ausgewählten Zahlungsart gem. Ziffer 9.3.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, ist die zuerst eingetretene Alternative maßgeblich für den Vertragsschluss. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Veranstalter. Sofern der Veranstalter das Angebot des Teilnehmers nicht innerhalb der zuvor genannten Frist annimmt, gilt dies als Ablehnung des Angebotes und der Teilnehmer ist an seine Willenserklärung nicht mehr gebunden.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, ist die zuerst eingetretene Alternative maßgeblich für den Vertragsschluss. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Veranstalter. Sofern der Veranstalter das Angebot des Teilnehmers nicht innerhalb der zuvor genannten Frist annimmt, gilt dies als Ablehnung des Angebotes und der Teilnehmer ist an seine Willenserklärung nicht mehr gebunden.

5.4. Der Veranstalter speichert den Vertragstext einschließlich der AGB bei Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes und sendet diese dem Teilnehmer nach Absendung von dessen Bestellung in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) zu. Eine darüberhinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Veranstalter erfolgt nicht.

5.5. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

5.6. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Veranstalter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Teilnehmer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Veranstalter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

5.7. Sofern der Teilnehmer ausdrücklich gegenüber dem Veranstalter erklärt, weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung anzumelden, verpflichtet sich der Teilnehmer für sämtliche in diesem Zusammenhang bestehenden Ansprüche gegenüber dem Veranstalter einzustehen.

6. Vertragsschluss bei sonstigen Schulungsverträgen

6.1. Schulungsverträge werden gesondert schriftlich zwischen den Parteien geschlossen und vereinbart.

6.2. Der Teilnehmer kann per Telefon, per E-Mail, per Brief, per Fax oder über das auf der Website des Veranstalters vorgehaltene Online- Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Veranstalter richten.

6.3. Indem der Veranstalter dem Teilnehmer einen unterschriebenen Schulungsvertrag übersendet, erhält der Teilnehmer ein verbindliches Angebot über die zuvor vom Teilnehmer ausgewählten Leistungen in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief, per Fax oder E-Mail).

6.4. Mit seiner Unterschrift unter den Schulungsvertrag nimmt der Teilnehmer das verbindliche Angebot des Veranstalter an.

6.5. Im Übrigen gelten die Ziffern 5.4. bis 5.7. entsprechend.

7. Widerrufsrecht

7.1. Als Verbraucher steht dem Teilnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Veranstalters.

7.2. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.

8. Lieferung und Einlösen von Aktionsgutscheinen

8.1. Aktionsgutscheine werden dem Teilnehmer per E-Mail überlassen.

8.2. Der Teilnehmer kann pro Buchung nur einen Aktionsgutschein einlösen.

8.3. Der Veranstalter hat die Möglichkeit, einzelne Leistungen von der Gutscheinaktion auszuschließen, sofern ein entsprechender Hinweis auf dem Aktionsgutschein vermerkt ist.

8.4. Der Teilnehmer hat den Aktionsgutschein vor Abschluss des Bestellvorgangs über die Website einzulösen. Hierzu muss der Teilnehmer beim Ausfüllen des Online-Anmeldeverfahrens den Gutscheincode in das dafür vorgesehene Textfeld eingeben. Nach Abschluss des Bestellvorgangs ist eine Einlösung des Aktionsgutscheins für die ausgewählte Leistung nicht mehr möglich.

8.5. Der Betrag der Buchung darf nicht den Wert des Aktionsgutscheins unterschreiten und muss mindestens dem Betrag des Aktionsgutscheins entsprechen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, ein etwaiges Restguthaben aus dem Aktionsgutschein an den Teilnehmer zu erstatten.

8.6. Soweit der Wert des Aktionsgutscheins den Betrag der Buchung unterschreitet, hat der Teilnehmer den zur Zahlung noch ausstehenden Restbetrag an den Veranstalter zu erstatten. Hierfür kann der Teilnehmer eine von dem Veranstalter angebotene Zahlungsart auswählen.

8.7. Eine Barauszahlung und Verzinsung des Wertes eines Aktionsgutscheins findet nicht statt.

8.8. Es erfolgt keine Erstattung des Aktionsgutscheins, wenn der Teilnehmer die mit dem Aktionsgutschein ganz oder teilweise gebuchten Leistungen im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts widerruft.

8.9. Der Aktionsgutschein ist nicht auf Dritte übertragbar und kann vor Leistungserbringung über die Website mit schuldbefreiender Wirkung nur durch die auf dem Aktionsgutschein genannte Person eingelöst werden. Der Veranstalter kann überprüfen, ob der jeweilige Aktionsgutscheininhaber rechtmäßiger Inhaber und berechtigt ist, den Aktionsgutschein einzulösen.

9. Entgelt und Zahlungsbedingungen

9.1. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website bzw. dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise. Die angegebenen Gesamtpreise verstehen sich in EURO und sind gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG als unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen bzw. Lehrangebote von der Umsatzsteuer befreit.

9.2. Sofern eine Bereitstellung der digitalen Inhalte in Länder außerhalb der Europäischen Union erfolgt, können im Einzelfall weitere Kosten anfallen. Diese Kosten trägt der Teilnehmer, wenn der Veranstalter diese nicht zu vertreten hat. Es können z.B. Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) entstehen.

9.3. Mit Abschluss des Vertrags schuldet der Auftraggeber bei Lehrgängen in der Schweiz eine Anzahlung von SFR 80,00 der vereinbarten Vergütung. Die Anzahlung ist innerhalb von zehn (10) Tagen nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig. Die Restsumme ist spätestens vier (4) Wochen vor Kursbeginn ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto des Veranstalters maßgebend.

10. Teilnahmeberechtigung und Vertragsübertragung

10.1. Zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person berechtigt. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur nach der vorherigen Zustimmung des Veranstalters möglich.

10.2. Sofern ein Dritter in den Vertrag zwischen Teilnehmer und Veranstalter nach vorheriger Zustimmung eintritt, haften der Dritte und der Teilnehmer als Gesamtschuldner gem. § 426 BGB für sämtliche sich aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche, insbesondere für das Teilnahmeentgelt und etwaige durch den Eintritt des Dritten entstehende Zusatzkosten.

11. Änderung oder Ausfall der Veranstaltung

11.1. Änderungen oder Abweichungen der Veranstaltung betreffend Zeit, Ort, Veranstaltungsleiter und/oder Inhalt bzw. Art der Veranstaltung gem. Ziffer 3 (z.B. Änderung des Angebots von Präsenz- auf Online- Veranstaltung), welche von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrags abweichen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen für den Teilnehmer nicht erheblich sind.

11.2. Der Veranstalter hat eine Änderung oder Abweichung einer Veranstaltung gemäß Ziffer 11.1 unverzüglich nach seiner Kenntnis gegenüber dem Teilnehmer zu erklären.

11.3. Im Falle einer erheblichen Leistungsänderung ist der Teilnehmer berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Veranstaltung aus dem Programm des Veranstalters zu verlangen, sofern der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Entstehung von höheren Kosten anzubieten. Der Teilnehmer hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Änderung der Veranstaltung diesem gegenüber geltend zu machen.

12. Rücktritt des Veranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

12.1. Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine vom Veranstalter in der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website angegebene Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird.

12.2. Der Veranstalter hat den Rücktritt spätestens sieben (7) Tage vor Beginn der Veranstaltung gegenüber dem Teilnehmer in Schrift- oder Textform (per Brief, per Fax oder E-Mail) zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht werden kann, wird der Veranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.

12.3. Der Teilnehmer erhält das gezahlte Entgelt umgehend zurück, wenn er nicht von seinem Recht Gebrauch macht, eine mindestens gleichwertige Veranstaltung des Veranstalters zu buchen. Der Teilnehmer hat seine Forderung nach einer gleichwertigen anderen Veranstaltung unverzüglich nach Zugang der Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.

13. Rücktritt des Veranstalters

13.1. Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn die Veranstaltung aus nicht vom Veranstalter zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss oder eine Erkrankung des Veranstaltungsleiters vorliegt.

13.2. In den vorgenannten Fällen wird der Veranstalter das bereits gezahlte Entgelt vollständig zurückerstatten. Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.

14. Vertragliches Rücktrittsrecht des Teilnehmers – Stornierungen

14.1. Der Teilnehmer kann bis zu 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen und Entstehung von Kosten die gebuchte Veranstaltung stornieren. Die Stornierung hat der Teilnehmer unter Einhaltung der Stornierungsfrist in Schrift- oder Textform (per Brief, per Fax oder E-Mail) gegenüber dem Veranstalter zu erklären. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter. Ein dem Teilnehmer als Verbraucher gegebenenfalls nach Ziffer 6 zustehendes gesetzliches Widerrufsrecht wird durch das nachstehend geregelte Rücktrittrecht nicht eingeschränkt.

14.2. Im Falle einer fristgerechten Stornierung wird der Veranstalter dem Teilnehmer ein gegebenenfalls bereits gezahltes Teilnahmeentgelt vollständig zurückerstatten. Die Erstattung des Teilnahmeentgelts erfolgt innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen ab Zugang der Stornierungserklärung. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, erstattet der Veranstalter dem Teilnehmer das Teilnahmeentgelt mit dem gleichen Zahlungsmittel zurück, welches der Teilnehmer bei der Buchung der Veranstaltung verwendet hat.

14.3. Im Falle einer nicht fristgerechten Stornierung von weniger als 28 Tage und mehr als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, erhebt der Veranstalter insgesamt 50 % des Teilnahmeentgeltes. Erfolgt die Rücktrittserklärung weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt nicht mehr möglich und es wird das volle Teilnahmeentgelt erhoben. Eine Erstattung des Teilnahmeentgelt bei Rücktritt erfolgt allerdings, soweit ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Versäumte Unterrichtseinheiten (durch Krankheit etc.) können aus Kulanzgründen – auf Wunsch und nach Rücksprache ggf. zu einem späteren Zeitpunkt und auch an einem anderen Lehrgangsorten – nachgeholt werden.

15. Besondere Bedingungen für die Nutzung der Lernplattform

15.1. Im Rahmen der Nutzung der Lernplattform bietet der Veranstalter begleitende Veranstaltungs- und Lehrmaterialien (nachfolgend „Lehrinhalte“) und/oder digitale Inhalte an, die abhängig davon sind, welchen Lehrgang der Teilnehmer gebucht hat.

15.2. Für die Lehrinhalte gilt Ziffer 16. und für die digitalen Inhalte gilt Ziffer 17. dieser AGB ergänzend.

15.3. Mit der Registrierung erhält der Teilnehmer vom Veranstalter per E- Mail ein Passwort für sein Kundenkonto. Der Teilnehmer kann das Passwort jederzeit in seinem Kundenkonto ändern. Der Teilnehmer darf das Passwort Dritten nicht mitteilen oder zugänglich machen und hat es sorgfältig zu verwahren, um Missbräuche zu vermeiden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Veranstalter unverzüglich zu informieren, wenn das Passwort verloren gegangen ist oder wenn ihnen bekannt wird, dass unbefugte Dritte von dem Passwort Kenntnis erlangt haben. Der Teilnehmer haftet für jeden Missbrauch Dritter, soweit dieser nicht den Nachweis erbringt, dass ihn kein Verschulden trifft.

15.4. Der Veranstalter behält sich vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, es sei denn, dies ist für den Teilnehmer nicht zumutbar. Der Veranstalter behält sich darüber hinaus vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten,

  • soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
  • soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
  • soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen;
  • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Teilnehmer ist; oder
  • wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Teilnehmer ist.

Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Leistungen des Veranstalters stellen keine Leistungsänderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein graphischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.

15.5. Der Veranstalter ist berechtigt, den Teilnehmer im Falle der missbräuchlichen Nutzung der Software zu verwarnen und/oder den Zugang zu der Lernplattform zeitweise oder dauerhaft zu sperren und wird ggf. zivil- und strafrechtliche Maßnahmen einleiten.

15.6. Der Veranstalter wird Maßnahmen zum Schutz der Daten sowie deren Backups nach dem Stand der Technik vornehmen. Den Veranstalter treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Der Teilnehmer ist für eine ausreichende Datensicherung selbst verantwortlich.

16. Einräumung von Nutzungsrechten für Veranstaltungs- und Lehrmaterialien

16.1. Dem Veranstalter verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte hinsichtlich der dem Teilnehmer zur Durchführung der Veranstaltung überlassenen erforderlichen Lehrinhalte.

16.2. Gegebenenfalls überlassene Lehrinhalte dürfen von dem Teilnehmer ausschließlich zu privaten Zwecken (nicht zu kommerzielle Zwecke) genutzt werden, insbesondere ist es dem Teilnehmer gestattet die Lehrinhalte zu lesen, herunterzuladen und/oder auszudrucken.

16.3. Das dem Teilnehmer im Rahmen der vom der Lernplattform des Veranstalters gewährte Zugriffs- und Nutzungsrecht ist nicht übertragbar und steht nur Ihnen dem Teilnehmer zu.

16.4. Alle Rechte, insbesondere die Weitergabe, Verbreitung, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung der Lehrinhalte bzw. die teilweise oder gesamte Aufzeichnung der Veranstaltung in Audio, Video oder sonstiger Weise bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.

16.5. Im Falle einer Buchung von Online-Veranstaltungen werden dem Teilnehmer die erforderlichen Lehrinhalte in elektronischer Form als PDF-Datei zum Download zur Verfügung gestellt. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Überlassung der Lehrinhalte in körperlicher Form, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.

17. Mängelhaftung, Überlassung digitaler Inhalte und Einräumung von Nutzungsrechten

17.1. Die vom Veranstalter angebotenen digitalen Inhalte für den jeweiligen Lehrgang werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

17.2. Digitale Inhalte werden dem Teilnehmer ausschließlich im Kundenkonto per Streaming (sofern der Teilnehmer ein Kundenkonto eingerichtet hat) bereitgestellt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.

17.3. Der Veranstalter kann die digitalen Inhalte jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder technischen Entwicklungen anpassen. Der Veranstalter wird dabei die berechtigten Interessen des Teilnehmers angemessen berücksichtigen und den Teilnehmer rechtzeitig über notwendige Aktualisierungen informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Teilnehmers steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.

17.4. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird oder sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters keine anderslautenden Regelungen ergeben, räumt der Veranstalter dem Teilnehmer das einfache, örtlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die überlassenen digitalen Inhalte im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks zu nutzen. Die Weitergabe der digitalen Inhalte oder Vervielfältigungen dessen sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Soweit sich der Vertrag auf die einmalige Bereitstellung eines digitalen Inhalts bezieht, wird die Rechtseinräumung erst wirksam, wenn der Teilnehmer die vertraglich geschuldete Entgelt vollständig gezahlt hat. Sofern zwischen den Parteien vereinbart, kann der Veranstalter dem Teilnehmer eine Benutzung der digitalen Inhalte auch schon vor vollständiger Zahlung des Entgelts vorläufig einräumen. Ein Übergang der Rechte findet durch eine vorläufige Einräumung der Rechte durch den Veranstalter nicht statt.

18. Haftung

18.1. Der Teilnehmer versichert mit seiner Buchung, dass er sich über die eingegangenen typischen Gefahren der angebotenen Veranstaltungen bewusst ist und eine aktive Teilnahme an den Veranstaltungen erforderlich ist. Eine Teilnahme an einer Veranstaltung des Veranstalters durch den Teilnehmer erfolgt nach einer ordnungsgemäßen Belehrung bzw. Einweisung und Gefahrenaufklärung durch den Veranstaltungsleiter auf eigene Gefahr.

18.2. Hinsichtlich der von dem Veranstalter erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt:

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart ist;
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

18.3. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Veranstalters bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 18.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

18.4. Die An- und Abreise zum Veranstaltungsort kann von spt-education nicht versichert werden; eine private Unfallversicherung wird empfohlen. Teilnehmer an deutschen Veranstaltungsorten, die von ihrem Arbeitgeber entsandt und finanziert werden, sind bei Unfällen während der Veranstaltungszeit über die Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert. Freiwillige und selbstfinanzierte Teilnehmer sind bei Unfällen über die Versicherung der spt-education bei der VBG versichert. Unfälle, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Ungeschicklichkeit verursacht werden, sind nicht durch spt-education versichert. Schäden am Inventar des Veranstaltungsortes sind nur während der Unterrichtszeiten versichert, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Schäden außerhalb der Unterrichtszeiten gehen zu Lasten des Verursachers. Es besteht kein Versicherungsschutz durch spt-education für Schäden und Unfälle während der Übernachtungen oder der Freizeit am Kursort.


18.5. Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.

19. Kündigung wegen höherer Gewalt und aus verhaltensbedingten Gründen

19.1. Wird die Leistungserbringung des Veranstalters infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Veranstalter den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist gegen Erstattung eines gegebenenfalls bereits gezahlten Entgelts kündigen. Unter Fälle höherer Gewalt fallen alle bei Vertragsschluss unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die selbst im Falle ihrer Vorhersehbarkeit außerhalb der Einflusssphäre des Veranstalters liegen (insbesondere Naturkatastrophen sowie Unwetter ähnlichen Ausmaßes, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden- und Regierungsanordnungen, kardinale Rechtsänderungen, Streiks, Unruhen, Aussperrung). Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.

19.2. Der Veranstalter kann den Vertrag ferner ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter das Vertragsverhältnis nachhaltig stört oder wenn der Teilnehmer sich in einem solchem Maß vertragswidrig verhält (insbesondere bei Verstoß gegen die Sicherheitsunterweisung), dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf das Entgelt. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der dem Teilnehmer von den Leistungsträgern erstatteten Beiträge.

20. Geheimhaltung und Datenschutz

20.1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertrages zugänglich gemachten Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich bezeichneten oder gekennzeichneten Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“) zu behandeln, Stillschweigen zu bewahren und nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder sonst anderweitig zu verwenden, es sei denn, die Parteien sind gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Informationen verpflichtet. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch für Angestellte, (freie) Mitarbeiter und Dritte, denen vertrauliche Informationen von den Parteien weitergegeben und offengelegt werden.

20.2. Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.

20.3. Sofern und soweit der Veranstalter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Teilnehmers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.

21. Alternative Streitbeilegung

21.1. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

21.2. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

22. Schlussbestimmungen

22.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

22.2. Ferner gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht bei Verbrauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.

23. Recht am Bild

23.1. Mit akzeptieren der AGB erklären die Teilnehmenden ihr Einverständnis zur Erstellung von Bildaufnahmen ihrer Personen im Rahmen von Veranstaltungen der spt-education sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Bilder zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung und Information. Die spt-education verpflichtet sich mit dem vorhandenen Foto- und Videomaterial sorgfältig umzugehen. Diese Einverständniserklärung gilt bis auf Widerruf und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen werden.

Stand: 09.07.2024